Private Altersvorsorge
Seitenmenü
• Startseite
Produkt
• Beschreibung 1
• Beschreibung 2
• Beschreibung 3
Service
• Partner
• Impressum

Beschreibung:

Riester-Rente

Der Staat fördert diese Rente durch Zulagen. Darüber hinaus sind Beiträge und Zulagen steuerlich als Altersvorsorgeaufwendungen abzugsfähig. Die Verwaltung der Riester-Renten ist aufgrund der Regelungen sehr aufwändig und führt daher zu deutlich höheren Kostenbelastungen der Riesterverträge im Vergleich zu den anderen Formen der Altersvorsorge, z.B. privaten Rentenversicherungen. Daher ist zwischen Steuervorteil und staatlicher Zulage einerseits und höheren Kosten andererseits abzuwägen.

Für die staatliche Förderung ist die Einzahlung in einen zertifizierten Vertrag erforderlich. Die kann eine Rentenversicherung, eine Fonds-Police (Fondsgebundene Rentenversicherung) oder auch ein Direktinvestment in Aktien- und Rentenfonds sein. Riester-Verträge werden daher sowohl von Versicherungs- als auch von Fondsgesellschaften angeboten.

Bei Rentenversicherungen und Fonds-Policen, die von Versicherern angeboten werden, ist die Kostenstruktur in der Regel intransparant. Der Kunde erfährt nicht, welcher Anteil seines eingezahlten Geldes in den Aufbau des Kapitalstocks bzw. Fonds fließt. Die Verpflichtung zur Garantie zumindest der eingezahlten Beiträge verringert bei Riester-Verträgen die Renditemöglichkeiten fondsgebundener Rentenversicherungen zusätzlich, da die Garantie i. d. R. über eine Anlage in risiko- und renditearmen Formen sichergestellt werden muss.

Staatlich geförderte Aktienfonds-Sparpläne werden von Banken und Fondsgesellschaften angeboten. Bei einem staatlich geförderten Fondssparplan sind sämtliche Kosten (Depotgebühren und Ausgabeaufschläge) klar festgelegt und dem Anleger bei Vertragsschluss bekannt. Der Anleger kann nachvollziehen, wieviele Fondsanteile ihm nach Abzug der Gebühren gutgeschrieben werden.

Das könnte Sie auch interessieren: